Projektbeschreibung

Anlässlich der jüngsten öffentlichen Debatte und vor dem Hintergrund des in Überarbeitung befindlichen Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, der für die nächsten Jahrzehnte die Weichen für den Rohstoffabbau stellt, hat die IHK Bodensee-Oberschwaben eine Studie in Auftrag gegeben. Sie unternimmt eine Bestandsaufnahme zum Angebot und zur Nachfrage nach Gesteinsrohstoffen und beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung und Rahmenbedingungen für den Rohstoffabbau.

Bezogen auf die Region Bodensee und Oberschwaben kommt die IHK Bodensee-Oberschwaben in der differenzierten Studie zu dem Schluss, dass umweltverträgliche Gewinnung von Rohstoffen zur regionalen, verbrauchernahen Rohstoffversorgung aus ökologischen und ökonomischen Gründen auch weiterhin möglich sein muss.

Vor dem oben geschilderten Hintergrund fügt sich die im Wirtschaftswald „Herrschaftsholz“ in Maselheim geplante Kiesgewinnung in ein ökonomisch und ökologisch sinnvolles und zukunftsweisendes Gesamtkonzept ein. Die Fläche ist im Regionalplan als Vorranggebiet und somit als mögliches Gewinnungsgebiet ausgewiesen und steht raumplanerisch für einen solchen temporären Eingriff zur Verfügung. Damit ist von den verantwortlichen Politikern der Region rechtlich verbindlich entschieden worden, dass bevorzugt an dieser Stelle Kies abgebaut werden soll.

Die geplante Kiesgewinnung in der Lagerstätte Maselheim / Herrschaftsholz

Der Vorhabenträger, die Kies + Sand Maselheim GmbH & Co KG, 88437 Maselheim, hat als Gemeinschaftsunternehmen der Firmen Kieswerke Dünkel GmbH & Co. KG, 88433 Schemmerhofen, und Röhm Kies GmbH & Co. KG, 88437 Äpfingen, am 27.05.2020 beim Landratsamt Biberach – Amt für Bauen und Naturschutz, einen Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Kiesabbau auf einer Teilfläche im Gewann Herrschaftsholz, Gemarkung Äpfingen, Gemeinde Maselheim eingereicht.

Die Antragsunterlagen Unterlagen liegen von Montag, 22. Juni 2020, bis einschließlich Dienstag, 21. Juli 2020, im Rathaus der Gemeinde Maselheim, Wennedacher Str. 5, 88437 Maselheim, sowie beim Landratsamt Biberach, Amt für Bauen und Naturschutz, Zimmer 5.06, Rollinstraße 9, 88400 Biberach zur Einsicht aus.

Zusätzlich können die ausgelegten Unterlagen ab Beginn der Offenlage (22.06.2020) auch auf der Internetseite des Landratsamtes Biberach unter https://www.biberach.de/landratsamt/bauen-naturschutz/kiesabbau.html eingesehen werden. Zudem sind die genannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de zugänglich gemacht.

Das beantragte Abbauvorhaben umfasst eine Fläche von rd. 45 Hektar. Das prognostizierte Abbauvolumen beläuft sich auf rd. 10 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung der Vorhabensträgerin für etwa 30 Jahre sichern. Hochgerechnet aus den derzeitigen Fördermengen bzw. dem aktuellen Bedarf kann von einer Jahresfördermenge von ca. 300 – 340 Tausend Kubikmeter ausgegangen werden.

Kein Kieswerk und keine Verladeanlage

Es ist vorgesehen, das Rohstoffvorkommen in fünf kleineren Abbauabschnitten im Trockenabbau zu gewinnen und zur weiteren Aufbereitung in direkter Anbindung in die bestehenden Aufbereitungsstandorte der Firmen Kieswerke Dünkel GmbH & Co. KG bei Schemmerhofen und Röhm Kies GmbH & Co. KG westlich von Äpfingen zu transportieren. Hierzu muss in der Gewinnungsstätte kein Kieswerk und zum weiteren Transport auch keine Verladeanlage errichtet werden.

Die für die Realisierung des Vorhabens benötigten Flächen sind über den privatrechtlichen Gestattungsvertrag zum Kiesabbau und der Rekultivierung zwischen der Eigentümerin S.D. Albert Fürst von Thurn und Taxis, und der forstwirtschaftlichen Nutzung durch Thurn und Taxis Forstverwaltungs oHG, verfügbar, mit der grundsätzlichen Verpflichtung des Vorhabenträgers gegenüber dem Eigentümer die Struktur des Bodens wie vor Beginn des Kiesabbaus wiederaufzubauen, dass Wiederaufforstungen möglich sind.

Das Rekultivierungskonzept sieht vor, dass bereits während des Abbaus bei den ausgekiesten Teilflächen eine weitgehende Verfüllung und Wiederaufforstung der Abbaustätte erfolgt. Neben dem aus der Abbaustätte nicht verwendbaren Abraummaterial soll unbelastetes Bodenmaterial von außerhalb zur Wiederverfüllung verwendet werden.

Abholzung ohnehin zu erwarten

Gemäß aktueller Inventur der forstlichen Betriebsplanung des Wirtschaftswaldes „Herrschaftsholz“ befinden sich die Nutzungsbestände überwiegend in der Optimalphase. Ein Großteil hat seine Zielstärke (forstliches Nutzungskriterium) erreicht und wird im Zuge seiner regulären forstlichen Nutzung in den kommenden zwei Jahrzehnten sukzessive geerntet.

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